Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 21.05.1990

Rechtsprechung
   LAG Köln, 19.12.1990 - 5 Sa 624/90   

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https://dejure.org/1990,8079
LAG Köln, 19.12.1990 - 5 Sa 624/90 (https://dejure.org/1990,8079)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.12.1990 - 5 Sa 624/90 (https://dejure.org/1990,8079)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 5 Sa 624/90 (https://dejure.org/1990,8079)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage; Tarifvertrag; Ausschlußfrist; Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 417
 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

    So auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung zu 5 SA 624/90.".

    Indem der Kläger in der Berufungsbegründung demgegenüber auf eben die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 7. November 1991 aaO; das vom Kläger irrtümlich angegebene Aktenzeichen 5 Sa 624/90 betrifft das mit dem Revisionsurteil bestätigte Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Dezember 1990) hinweist, die das Arbeitsgericht zur Begründung der Klageabweisung herangezogen hatte, zeigte er, daß er weder den Inhalt des arbeitsgerichtlichen Urteils noch den der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch nur aufgenommen haben kann.

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3056
LAG Hessen, 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90 (https://dejure.org/1990,3056)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90 (https://dejure.org/1990,3056)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Mai 1990 - 12 TaBVGa 113/90 (https://dejure.org/1990,3056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.11.1987 - 6 ABR 8/83

    Berufsausbildung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90
    Entscheidend ist insoweit in rechtlicher Hinsicht, dass die "zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten" nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 26.11.1987 - 6 ABR 8/83 - NZA 1988, 505 und DB 1988, 972) zwar "entsprechend der Einordnung ihres Ausbildungsberufes in die Gruppe der Arbeiter oder Angestellten eingeschlossen" werden (BAG, aaO., zu III 1 d. Gr.), diese aber nicht als "Gruppe" im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 5 BetrVG völlig verdrängen können.

    Insoweit ist der Streitfall vom Sachverhalt her mit veröffentlichten höchstrichterlichen Entscheidungen (insbesondere: BAG, Beschluss vom 26.11.1987 - 6 ABR 8/83 - ferner: BAG, Beschluss vom 10.02.1981 - 6 ABR 86/78 -, AP Nr. 25 zu § 5 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 24.09.1981 - 6 ABR 7/81 -, AP Nr. 26 zu § 5 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 12.06.1986 - 6 ABR 8/83 -, AP Nr. 33 zu § 5 BetrVG 1972) nicht vergleichbar (ablehnend für die Wahlberechtigung von Umschülern: LAG Berlin, Beschluss vom 18.01.1985 - 2 Ta BV 2/84 -, LAGE § 5 BetrVG Entsch. 13 und LAG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.1985 - 5 Ta BV 3/85 -).

  • BAG, 10.02.1981 - 6 ABR 86/78

    Berufsvorbereitung - Ausbildungsmaßnahme

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90
    Insoweit ist der Streitfall vom Sachverhalt her mit veröffentlichten höchstrichterlichen Entscheidungen (insbesondere: BAG, Beschluss vom 26.11.1987 - 6 ABR 8/83 - ferner: BAG, Beschluss vom 10.02.1981 - 6 ABR 86/78 -, AP Nr. 25 zu § 5 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 24.09.1981 - 6 ABR 7/81 -, AP Nr. 26 zu § 5 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 12.06.1986 - 6 ABR 8/83 -, AP Nr. 33 zu § 5 BetrVG 1972) nicht vergleichbar (ablehnend für die Wahlberechtigung von Umschülern: LAG Berlin, Beschluss vom 18.01.1985 - 2 Ta BV 2/84 -, LAGE § 5 BetrVG Entsch. 13 und LAG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.1985 - 5 Ta BV 3/85 -).
  • BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 7/81

    Private Berufsfachschule - Private Ersatzfachschule - Auszubildende - Praktische

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90
    Insoweit ist der Streitfall vom Sachverhalt her mit veröffentlichten höchstrichterlichen Entscheidungen (insbesondere: BAG, Beschluss vom 26.11.1987 - 6 ABR 8/83 - ferner: BAG, Beschluss vom 10.02.1981 - 6 ABR 86/78 -, AP Nr. 25 zu § 5 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 24.09.1981 - 6 ABR 7/81 -, AP Nr. 26 zu § 5 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 12.06.1986 - 6 ABR 8/83 -, AP Nr. 33 zu § 5 BetrVG 1972) nicht vergleichbar (ablehnend für die Wahlberechtigung von Umschülern: LAG Berlin, Beschluss vom 18.01.1985 - 2 Ta BV 2/84 -, LAGE § 5 BetrVG Entsch. 13 und LAG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.1985 - 5 Ta BV 3/85 -).
  • BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 89/89

    Arbeitsrechtlicher Status eines Handelsschullehrers - Grad der Selbstständigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90
    Die Beteiligte zu 1) und die Beteiligten zu 5) 10) meinen, die Aufnahme von 4 Lehrkräften, darunter auch die Herren ... und ..., für die aufgrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 07.02.1990 (- 5 AZR 311/89 - ... - Bl. 143 ff. d.A.) (- 5 AZR 89/89 - ... - Bl. 155 ff. d.A.) rechtskräftig die "Arbeitnehmer"-Eigenschaft verneint sei, in das Wählerverzeichnis führe zur Nichtigkeit der Wahl.
  • BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 311/89

    Arbeitsrechtlicher Status eines Handelsschullehrers -

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90
    Die Beteiligte zu 1) und die Beteiligten zu 5) 10) meinen, die Aufnahme von 4 Lehrkräften, darunter auch die Herren ... und ..., für die aufgrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 07.02.1990 (- 5 AZR 311/89 - ... - Bl. 143 ff. d.A.) (- 5 AZR 89/89 - ... - Bl. 155 ff. d.A.) rechtskräftig die "Arbeitnehmer"-Eigenschaft verneint sei, in das Wählerverzeichnis führe zur Nichtigkeit der Wahl.
  • LAG Köln, 27.12.1989 - 10 TaBV 70/89

    Betriebsratswahl; Betriebsrat; Wahl; Einstweilige Verfügung; Wahlvorstand;

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90
    a) Grundsätzlich kann eine Betriebsratswahl nur dann - u.U. mit der Folge einer mehr oder minder langen betriebsratslosen Zeit - gerichtlich unterbunden oder vorläufig ausgesetzt werden, wenn so schwere Wahlverfahrensmängel feststellbar sind, dass diese mit Sicherheit zur Wahlnichtigkeit führen müssten (LAG Köln, Beschluss vom 27.12.1989 - 10 Ta BV 70/89 -, DB 1990, 539 ; ausführlich und überzeugend: Held, DB 1985, 1691, 1693 f.; enger: Heinze, RdA 1986, 273 ff. 286; nicht eindeutig: LAG München, Beschluss vom 14.04.1987 - 2 Ta BV 14/87 -, DB 1988, 347 ; a.A. wohl: ArbG Lingen, Beschluss vom 03.03.1987 - 1 BV Ga 4/87 -, NZA 1988, 40 ).
  • LAG München, 14.04.1987 - 2 TaBV 14/87

    Betriebsratswahlverfahren; Anfechtungsgründe ; Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90
    a) Grundsätzlich kann eine Betriebsratswahl nur dann - u.U. mit der Folge einer mehr oder minder langen betriebsratslosen Zeit - gerichtlich unterbunden oder vorläufig ausgesetzt werden, wenn so schwere Wahlverfahrensmängel feststellbar sind, dass diese mit Sicherheit zur Wahlnichtigkeit führen müssten (LAG Köln, Beschluss vom 27.12.1989 - 10 Ta BV 70/89 -, DB 1990, 539 ; ausführlich und überzeugend: Held, DB 1985, 1691, 1693 f.; enger: Heinze, RdA 1986, 273 ff. 286; nicht eindeutig: LAG München, Beschluss vom 14.04.1987 - 2 Ta BV 14/87 -, DB 1988, 347 ; a.A. wohl: ArbG Lingen, Beschluss vom 03.03.1987 - 1 BV Ga 4/87 -, NZA 1988, 40 ).
  • ArbG Lingen, 03.03.1987 - 1 BVGa 4/87
    Auszug aus LAG Hessen, 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90
    a) Grundsätzlich kann eine Betriebsratswahl nur dann - u.U. mit der Folge einer mehr oder minder langen betriebsratslosen Zeit - gerichtlich unterbunden oder vorläufig ausgesetzt werden, wenn so schwere Wahlverfahrensmängel feststellbar sind, dass diese mit Sicherheit zur Wahlnichtigkeit führen müssten (LAG Köln, Beschluss vom 27.12.1989 - 10 Ta BV 70/89 -, DB 1990, 539 ; ausführlich und überzeugend: Held, DB 1985, 1691, 1693 f.; enger: Heinze, RdA 1986, 273 ff. 286; nicht eindeutig: LAG München, Beschluss vom 14.04.1987 - 2 Ta BV 14/87 -, DB 1988, 347 ; a.A. wohl: ArbG Lingen, Beschluss vom 03.03.1987 - 1 BV Ga 4/87 -, NZA 1988, 40 ).
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